Wirtschaft 9/Die rechtliche Stellung Minderjähriger - Teil 8: Unterschied zwischen den Versionen
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*gilt in der '''Öffentlichkeit''' und regelt folgende Bereiche: | *gilt in der '''Öffentlichkeit''' und regelt folgende Bereiche: | ||
> den Aufenthalt an '''öffentlichen Orten''' <br> | > den Aufenthalt an '''öffentlichen Orten''' <br> | ||
> den Verzehr und die Abgabe von Alkohol und Tabakwaren <br> | > den Verzehr und die Abgabe von '''Alkohol und Tabakwaren''' <br> | ||
> den Verkauf von Filmen und Computerspielen <br> | > den Verkauf von '''Filmen und Computerspielen''' <br> | ||
* soll Kinder und Jugendliche vor Gefahren in der Öffentlichkeit und durch Medien schützen | * soll Kinder und Jugendliche vor Gefahren in der Öffentlichkeit und durch Medien schützen | ||
* es gilt für Kinder und Jugendliche. Strafen treffen jedoch Veranstalter und Gewerbetreibende, da diese für einen Schutz der Minderjährigen sorgen müssen. <br> | * es gilt für Kinder und Jugendliche. Strafen treffen jedoch Veranstalter und Gewerbetreibende, da diese für einen Schutz der Minderjährigen sorgen müssen. <br> | ||
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''Zusatzinfo:<br> | ''Zusatzinfo (nicht abschreiben):<br> | ||
Über das Vorgehen bei einem Vergehen gegen das JuSchG steht nichts direkt in der Übersicht. Dies liegt daran, dass es eben keine Strafen gegen die Jugendlichen gibt. Gewerbetreibende und Veranstalter werden darüber gesondert informiert. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Geldbußen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Bestimmte Verstöße erfüllen Strafvorschriften und können mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafen belegt werden. Solltest du allerdings länger auf Festen bleiben als erlaubt oder betrunken von der Polizei aufgegriffen werden, werden diese zunächst deine Eltern informieren. Anschließend wird das Jugendamt dies nachverfolgen. Dies kann dann auch für dich und deine Eltern Konsequenzen haben.'' | Über das Vorgehen bei einem Vergehen gegen das JuSchG steht nichts direkt in der Übersicht. Dies liegt daran, dass es eben keine Strafen gegen die Jugendlichen gibt. Gewerbetreibende und Veranstalter werden darüber gesondert informiert. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Geldbußen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Bestimmte Verstöße erfüllen Strafvorschriften und können mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafen belegt werden. Solltest du allerdings länger auf Festen bleiben als erlaubt oder betrunken von der Polizei aufgegriffen werden, werden diese zunächst deine Eltern informieren. Anschließend wird das Jugendamt dies nachverfolgen. Dies kann dann auch für dich und deine Eltern Konsequenzen haben.'' | ||
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Version vom 12. Mai 2020, 16:41 Uhr