Wirtschaft 9/Die rechtliche Stellung Minderjähriger - Teil 8
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Version vom 12. Mai 2020, 16:14 Uhr von Karina Hetterich (Diskussion | Beiträge)
Einstiegsfall
Kempten Betrunkener Jugendlicher fällt aus Baumhaus 01.05.2013 Ein Jugendlicher ist in der Nacht zum 1. Mai nach einem heimlichen Gelage in einem Baumhaus in Kempten betrunken aus der luftigen Behausung in die Tiefe gestürzt. Der 16-jährige Junge war mit seinen Kumpels bereits ab dem späten Nachmittag unterwegs. Nach Ermittlungen der Polizei kaufte die Gruppe zunächst an der Tankstelle in der Zugspitzstraße zwei Flaschen Wodka. Nachdem eine Flasche ausgetrunken war, zogen sie weiter nach Altusried auf das Fest des Trachtenvereins. Dort feierten sie ausgiebig mit ein „paar Maß Bier“. Weit nach Mitternacht verließen Sie das Festgelände. Auf dem Rückweg entdeckten die Jugendlichen das Baumhaus am Ortsrand von Kempten. Auf dieses kletterten die alkoholisierten Teenager, um ihre letzten Reserven zu leeren. Dann kam es zu dem dramatischen Sturz. Keiner der Jugendlichen konnte genau erklären, wie es dazu kam. (...) Als die Polizeibeamten die Eltern des schwerverletzten Jungen informierten, waren diese entsetzt. Sie wussten nichts von den Plänen der Gruppe. Sie waren fest der Meinung, dass alle Jungen im Fußballtrainingslager seien. www.br-online.de/news - Text überarbeitet
- Warum wird von diesem Vorfall berichtet?
- Welche "verbotenen Dinge" haben die Jugendlichen getan?
- Gegen welches Gesetz wird hier verstoßen?
Aufgabe 1
Beantworte die Leitfragen oben.
- Der Artikel stammt aus einem Polizeibericht. Die Berichte über Einsätze der Polizei sollen aufklären, informieren, aber auch abschrecken. Über diesen Fall wurde berichtet, da gegen Gesetze verstoßen wurde. Die Verstöße führten dazu, dass das Menschenleben eines Jugendlichen gefährdet wurde.
- Der Kauf der zwei Flaschen Wodka, ebenso wie der von den Eltern nicht gestattete Aufenthalt auf dem Fest bis nach Mitternacht sind verboten. Weiterhin ist das unbefugte Betreten eines fremden Grundstückes und damit auch das Klettern auf das Baumhaus nicht erlaubt. Sollte das Baumhaus eines der Jugendlichen gehören, wäre dies natürlich an sich nicht verboten.
- Sicherlich weißt du, dass hier auf alle Fälle gegen das Jugendschutzgesetz (JuSchG) verstoßen wurde.
Aufgabe 2
Sicherlich hast du schon mal die graphische Darstellung zum JuSchG gesehen. Es enthält die wichtigsten Regelungen in übersichtlicher Form und wird wie im Bild 1 oder in ähnlicher Form in Gaststätten, bei Veranstaltungen usw. aufgehängt. Vielleicht habt ihr auch am Schuljahresanfang eine Übersicht erhalten.