Die rechtliche Stellung Minderjähriger - Teil 6

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Deliktsfähigkeit und Strafmündigkeit

Ausgangsfall

Eine Tat – viele Folgen

Heiko (15) und Bruno (13) sind schon seit Ewigkeiten befreundet und sind ein eingeschworenes Team. Nun sitzen die beiden wegen der Schulschließungen schon wochenlang zu Hause. Als Heiko neue WR-Aufgaben bekommt, beschließt er, es der Schule "heimzuzahlen". Er schreibt seinem Kumpel Bruno eine Nachricht. Dummerweise muss er aber auf seinen Bruder Charly (6) aufpassen. Aber warum sollte der nicht mitkomme?? Charly ist eigentlich schon ziemlich gut drauf für sein Alter. Am Montagnachmittag ziehen die drei los. Da sie es nicht schaffen in die Schule einzudringen, besprühen sie die Eingangstüren mit dem Wort "Schweinestall" und werfen 7 Fensterscheiben ein. Sie werden vom Hausmeister erwischt, der die Polizei alarmieren. Der Schaden beläuft sich laut Schätzung der Polizei auf ca. 5.000 Euro.[1]


Überlegung
  • Mit welchen rechtlichen Folgen müssen die drei Jungs rechnen?
  • Überlege, was du bereits jetzt darüber weißt und trage deine Überlegungen in das ZumPad ein. Schreibe hinter die Überlegung dein Kürzel - bei mir (KH)


Info
Um die rechtlichen Konsequenzen einer unerlaubten Handlung zu bestimmen, muss man zwischen der Deliktsfähigkeit und der Strafmündigkeit unterscheiden. Diese Begriffe wollen wir im folgenden genauer untersuchen.


Aufgabe 1 für Gruppe A

Lies den Text M1 sowie die genannten Paragraphen.

  • Erkläre den Begriff Deliktsfähigkeit.
  • Erstelle eine Übersicht zu den Stufen der Deliktsfähigkeit und nenne mögliche rechtliche Konsequenzen.

Deliktsfähigkeit bedeutet, dass man für verursachte Schäden durch unerlaubte Handlungen im Zivilrecht verantwortlich gemacht werden kann. Dies wird im §823 BGB geregelt.

Kinder können in der Regel die Folgen ihres Handelns nicht abschätzen. Daher entwickelt sich die Deliktsfähigkeit, ähnlich wie die Geschäftsfähigkeit, in drei Stufen. Diese sind in §828 I BGB und §828 III BGB geregelt. (§828 II BGB regelt eine Ausnahme im fließenden Straßenverkehr.)

Wenn Kinder nicht für die von ihnen verursachten Schäden verantwortlich gemacht werden können, kann sich der Geschädigte unter Umständen an die Eltern oder übrigen Aufsichtspflichtigen wenden, wenn diese ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

BGB §823 
Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.



BGB §828 
Minderjährige
(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.


Einfach gesagt: Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren haften, wenn erwartet werden kann, die sie die Einsicht haben, die Folgen ihrer unerlaubten Handlung abschätzen können.
Bsp:

  • Ein Achtjähriger kann möglicherweise nicht abschätzen, dass er beim Beobachten von Ameisen mit einer Lupe im trockenen Laub einen Waldbrand auslösen kann.
  • Ein Sechszehnjähriger sollte abschätzen, dass ein Lagerfeuer im Juli bei höchster Waldbrandstufe einen Waldbrand auslösen kann.


Aufgabe 1 für Gruppe B

Lies den Text M2 sowie die genannten Paragraphen.

  • Erkläre den Begriff Strafmündigkeit.
  • Erstelle eine Übersicht zu den Stufen der Strafmündigkeit und nenne mögliche rechtliche Konsequenzen.

Unter Strafmündigkeit versteht man die Möglichkeit, für eine strafbare Tat strafrechtlich verantwortlich gemacht zu werden.

Die Strafunmündigkeit bzw. Schuldunfähigkeit werden im § 19 StGB (Strafgesetzbuch) geregelt. Daneben gilt für Jugendliche das Jugendstrafrecht. §1 und §3 JGG (Jugendgerichtsgesetz) treffen Aussagen zu den Altersstufen bei der Strafmündigkeit.

Grundsätzlich tritt die volle Strafmündigkeit mit dem 18. Geburtstag ein, es können jedoch für Heranwachsende die Regelungen des Jugendstrafrechts angewandt werden.

StGB § 19 Schuldunfähigkeit des Kindes
Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.
JGG § 1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt, wenn ein Jugendlicher oder ein Heranwachsender eine Verfehlung begeht, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist.
(2) Jugendlicher ist, wer zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn, Heranwachsender, wer zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist.
JGG § 3 Verantwortlichkeit
Ein Jugendlicher ist strafrechtlich verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. ...


Abgabe

Gib deine Lösung von Aufgabe 1 im Modul Lernen ab.


Übung für Gruppe A

Erläutere, welche zivilrechtlichen Folgen Heiko, Bruno und Charly zu erwarten haben. Bringe diese Lösung am Freitag mit in die Konferenz.


Übung für Gruppe B

Erläutere, welche strafrechtlichen Folgen Heiko, Bruno und Charly zu erwarten haben. Bringe diese Lösung am Freitag mit in die Konferenz.

  1. In Anlehnung an C.C.Buchner Wirtschaft und Recht 1 S.107