Benutzer:Robin Ivers/WR10 Herr Ivers

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10.2.3 Öffentliches Recht als Handlungsrahmen

01.Abgrenzung von Privatrecht und Öffentlichem Recht

Präsenzstunde

02.Abgrenzung von Privatrecht und Öffentlichem Recht

Notiere die Überschrift in dein Heft


Überlegung

Wenn ihr bald den Führerschein macht und selbstständig im Straßenverkehr teilnehmt, könnt ihr leider auch in solche Situationen kommen.

Unfall P4040016.JPG
Notiere mögliche rechtliche Folgen.


Aufgabe

1) Vergleiche:

Anklage wegen Verletzung von Straßenverkehrsordnung
Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung / Tötung
Anklage wegen Verkehrsgefährdung ...
Ersatz des Sachschadens
Ersatz von Behandlungskosten
Evtl. Zahlungen einer lebenslangen Rente
Evtl. Leistungen zur Hinterbliebenenversorgung ....

Die Rechtsfolgen wurden hier in zwei Spalten aufgeteilt.
2) Erkläre, worin sich die Rechtsfolgen unterscheiden? Nenne jeweils die Beteiligten,

Die Rechtsfolgen in der ersten Spalte betreffen das Öffentliche Recht.
Die in der zweiten Spalten aufgeführten Folgen betreffen das Privatrecht.

Das öffentliche Recht regelt Beziehungen zwischen dem Bürger (hier Unfallverursacher) und dem Staat sowie die Beziehung staatlicher Organe. Im Privatrecht werden die Rechtsbeziehung der Bürger untereinander geklärt. Hier Unfallverursacher und Unfallopfer.



Merke

Notiere folgenden Hefteintrag:


Üben
Ordne folgende Fälle dem öffentlichen oder privaten Recht zu:

  1. Das Steuerrecht gehört zum Öffentlichen Recht. Der Regelungen zur Besteuerung werden vom Staat erlassen.
  2. Dies betrifft das Strafrecht. Bei einer Anzeige wegen Diebstahl muss der Staat tätig werden, in dem z.B. durch die Staatsanwaltschaft Ermittlungen angestellt werden. Eine Bestrafung nach Strafgesetzbuch kann nur vom Staat vorgenommen werden. Also Öffentliches Recht.
  3. Egal, ob Paul das Konzertticket von einem Bekannten oder einem Unternehmen (z.B. Tickethändler) kauft, es handelt sich um einen Kaufvertrag. Die Regelungen dazu findet man im BGB. Es handelt sich um Privatrecht.
  4. Das Landratsamt tritt in diesem Fall nicht hoheitlich auf. Bei dem Kauf einer Ladung Kopierpapier tritt der Staat also als Vertragspartner in einem Kaufvertrag auf. Also Privatrecht.
  5. Auch hier ist ein Kaufvertrag entstanden. Der eine Partner ist eine Privatperson, der andere ein Unternehmer. Dies ist sogar ein Verbrauchsgüterkauf. Somit fällt dies unter Privatrecht.
  6. Der Standesbeamte vertritt hier den Staat in einer hoheitlichen Aufgabe. Rechtlich anerkannte Trauungen können nur vom Staat durchgeführt werden. Dies betrifft das öffentliche Recht.