9a 2020 21/Arbeitsauftrag 17.3.

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Info


Im folgenden schauen wir uns deine Rechte bei einem Sachmangel genauer an. Es wäre doch super, wenn du weißt welche Rechte dir zustehen würden.


Bevor man jedoch vom Vertragspartner etwas einfordern kann, müssen alle Voraussetzungen erfüllt kann.

Juristisch heißt das: Ansprüche aus dem Gesetz hat man nur, wenn alle Tatbestandsmerkmale für einen Sachmangel erfüllt sind.

Diese sind:

1)Vorliegen eines Schuldverhältnisses

Das heißt man muss z.B. einen Kaufvertrag geschlossen haben. Der Abschluss eines Kaufvertrag ist in §145, §147 und §433 geregelt.


2)Verletzen einer Pflicht

Als zweites muss man überprüfen, ob auch tatsächliche eine Pflicht verletzt wurde. Kauft man z.B. eine Überwachungskamera-Attrappe kann man sich nicht beschweren, dass diese nicht filmt.
Uns interessiert vor allem, ob ein Sachmangel vorliegt. Das ist im §434 im BGB geregelt.

Hier gibt es folgende Möglichkeiten beim Sachmangel:

  • die Sache hat nicht die vereinbarte Beschaffenheit
wenn man z.B. ein 19Zoll-Fahrrad bestellt, aber eines mit 17Zoll-Reifen geliefert wird
  • die Sache eignet sich nicht für die vereinbarte Verwendung
wenn man z.B. ein Downhill-Mountainbike bestellt, der Rahmen aber beim ersten Sprung bricht
  • die Sache eignet sich nicht für die gewöhnliche Verwendung
wenn man ein normales Fahrrad bestellt, dies jedoch ohne Kette kommt und man so nicht fahren kann
  • Montagefehler
Wenn z.B. die Gangschaltung vom Fahrradgeschäft nicht richtig montiert wurde und so die Schaltung immer einen Gang überspringt)
  • Fehlerhafte Montageanleitung
Hier spricht man auch von der IKEA-Klausel. Wenn du dein Rad online bestellt und selbst aufbauen willst, die Montageanleitung ist jedoch völlig unverständlich, so dass du bei der Montage etwas abbrichst.
  • Falschlieferung
Wenn dein lila Mountainbike in pink kommt.
  • Aliudlieferung
Wenn der Radhändler 100 Räder bestellt hat, aber nur 10 kommen.



3)Vorliegen bei Gefahrübergang

Der Sachmangel muss natürlich schon bei Übergabe der Sache vorliegen. Dies nennt man Gefahrübergang.

Wurde dir die Kaufsache übergeben, bist du allein dafür verantwortlich. Wenn du ein neues Smartphone auf den Boden fallen lässt, kannst du nicht mehr den Hersteller für den Mangel verantwortlich machen.


4)Keine Kenntnis des Käufers

Der Käufer darf bei Abschluss des Kaufvertrags nichts von dem Mangel wissen.

Weiß der Käufer z.B. beim Gebrauchtwagenkauf, dass bei dem Auto die Klimaanlage nicht mehr funktioniert, so kann er dies später nicht reklamieren.


5)Verjährung

Der Mangel muss direkt nach Auftreten "gemeldet werden". Stellt man erst nach 10 Jahren fest, dass ein Sachmangel auftritt, ist dies i.A. verjährt.



Aufgabe 1


Erstelle dir aus den Informationen eine Übersicht für dein Heft.


Aufgabe 2


Ordne  (wenn möglich) die nachfolgenden Beispiele genau einer Alternative des §434 BGB zu.


  • K kauft bei V eine neue Küche. Sie vereinbaren, dass die Küche bei K aufgebaut wird. Nachdem der Monteur die neue Küche fertig aufgebaut hat, stellt K fest, dass der Wasserhahn nicht funktioniert.
  • K kauft in einem Sportgeschäft ein neues Fahrrad. Als er es voller Freude ausprobieren will, stellt er fest, dass die Vorderbremse kaputt ist.
  • K kauft bei V ein Auto. V versichert K, dass es sich um einen Neuwagen handelt. Weniger später stellt K jedoch fest, dass das Auto bereits 3.000 km gefahren wurde.
  • K kauft in einem Kleidungsgeschäft einen roten Pullover. Als er ihn daheim anzieht, stellt er fest, dass ihm rot eigentlich gar nicht gefällt.
  • K bestellt in einem Baumarkt 50 Schrauben, geliefert werden ihm allerdings nur 25.
  • Ein gekauftes Bett wird von einem Monteur falsch zusammengebaut. Selbst nach zwei weiteren ersuchen des Monteurs, das Bett richtig zusammenzubauen, hat es noch immer grobe Fehler und kann nicht verwendet werden