Öffentliches Recht/Teil4

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Jugendstrafrecht

Grundsatzfrage

Nicht jeder Täter erhält für die gleiche Tat die gleiche Strafe. Wir wissen, dass die Umstände einer Tat sowie persönliche Einflüsse unter dem Begriff der Billigkeit bei einem gerechten Urteil berücksichtigt werden.
Fraglich ist:

  • Wann sind Ausnahmen gerechtfertigt?
  • Ist alleine das Alter einer Person eine angemessene Rechtfertigung für eine mildere Strafe?
  • Welches Ziel steht bei der Verurteilung von Jugendlichen im Vordergrund?


Überlegung
U-Bahn Überfall.jpg
Zwei brutale Übergriffe auf Berliner U-Bahnhöfen 
Erneut sind in Berlin zwei Männer bis in die Bewusstlosigkeit geprügelt und getreten worden. Im ersten Fall stellten sich die beiden Täter freiwillig - sie sind erst 18 Jahre alt. Die Täter im zweiten Fall sind noch auf der Flucht. Innerhalb von 18 Stunden sind am Osterwochenende in Berlin erneut zwei Menschen an verschiedenen Orten gewalttätig überfallen und schwer verletzt worden. Nach dem brutalen Angriff auf einen 29 Jahre alten Mann im U-Bahnhof Berlin-Friedrichstraße in der Nacht zu Samstag stellten sich die beiden 18-jährigen Täter freiwillig der Polizei. Die beiden legten umfassende Geständnisse ab. Der Haupttäter hatte sein Opfer mit mehreren Tritten gegen den Kopf bewusstlos getreten. Sein gleichaltriger Kompagnon verletzte einen 21-jährigen Zeugen der Gewaltattacke leicht durch einen Tritt in den Rücken.[1]

Überlege dir, welche Strafe du für die zwei Täter verhängen würdest? Formuliere diese möglichst genau.


Info

Nun gibts einige Facts zum Jugendstrafrecht. Nachdem wir diese genauer angeschaut haben, kommen wir auf unseren Anfangsfall zurück.
Lies den Text zum Jugendstrafrecht und beantworte damit die folgenden Fragen:

  1. Beschreibe die besondere Stellung von Jugendlichen im Strafrecht. (M1)
  2. Stelle den zentralen Leitgedanken des Jugendstrafrechts dar. (M2)
  3. Nenne die verschiedenen Sanktionsmöglichkeiten des JGG und beurteile diese unter Einbeziehung der Strafzwecke. (M2)


Merke

Wenn du die Fragen, oben beantwortest hast, solltest du folgende Infos in einem Hefteintrag festhalten.

Jugendstrafrecht
Es gilt:

  • für Jugendliche (14 Jahre bis < 18 Jahre)
  • ggf. für Heranwachsende (18 Jahre bis < 21 Jahre)


Im Jugendstrafrecht hat der Erziehungsgedanke eine zentrale Bedeutung. --> (Re-)sozialisierung

Sanktionsmöglichkeiten im Jugendstrafrecht:

Erziehungsmaßregeln:
- Weisungen (Arbeitsstd.)
- Betreuungshelfer
- Sozialer Trainingskurs
- Heimerziehung..
Zuchtmittel
- Erteilung von Auflagen
- Jugendarrest
Jugendstrafe
- Freiheitsentzug

daneben: Maßregeln der Besserung und Sicherung
- Entziehungskur bei Drogen

- Entzug der Fahrerlaubnis