Öffentliches Recht/Teil2: Unterschied zwischen den Versionen

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* wenn Staat nicht hoheitlich handelt unterliegt er dem Privatrecht
* wenn Staat nicht hoheitlich handelt unterliegt er dem Privatrecht
* ein Sachverhalt kann öffentliche und privatrechtliche Folgen haben
* ein Sachverhalt kann öffentliche und privatrechtliche Folgen haben
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Version vom 2. Mai 2020, 11:49 Uhr

Unterscheidung Privatrecht - öffentliches Recht

Überlegung

Wenn ihr bald den Führerschein macht und selbstständig im Straßenverkehr teilnehmt, könnt ihr leider auch in solche Situationen kommen.

Unfall P4040016.JPG
Notiere mögliche rechtliche Folgen.


Aufgabe

1) Vergleiche:

Anklage wegen Verletzung von Straßenverkehrsordnung
Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung / Tötung
Anklage wegen Verkehrsgefährdung ...
Ersatz des Sachschadens
Ersatz von Behandlungskosten
Evtl. Zahlungen einer lebenslangen Rente
Evtl. Leistungen zur Hinterbliebenenversorgung ....

Die Rechtsfolgen wurden hier in zwei Spalten aufgeteilt.
2) Erkläre, worin sich die Rechtsfolgen unterscheiden? Nenne jeweils die Beteiligten,

Die Rechtsfolgen in der ersten Spalte betreffen das Öffentliche Recht.
Die in der zweiten Spalten aufgeführten Folgen betreffen das Privatrecht.

Das öffentliche Recht regelt Beziehungen zwischen dem Bürger (hier Unfallverursacher) und dem Staat sowie die Beziehung staatlicher Organe. Im Privatrecht werden die Rechtsbeziehung der Bürger untereinander geklärt. Hier Unfallverursacher und Unfallopfer.


Info
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Merke

Notiere folgenden Hefteintrag:

Privatrecht <-> Öffentliches Recht

Öffentliches Recht: Privatrecht:
Staat-Bürger
Verhältnis der Verwaltungsorgane

Unter-/Überordnungsprinzip
Zwingend
Bsp. s.o.
Bürger-Bürger


Gleichordnungsprinzip
dispositiv
Bsp. s.o.
  • wenn Staat nicht hoheitlich handelt unterliegt er dem Privatrecht
  • ein Sachverhalt kann öffentliche und privatrechtliche Folgen haben