Rechte beim Sachmangel
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Im folgenden schauen wir uns deine Rechte bei einem Sachmangel genauer an. Es wäre doch super, wenn du weißt welche Rechte dir zustehen würden.
Bevor man jedoch vom Vertragspartner etwas einfordern kann, müssen alle Voraussetzungen erfüllt kann.
Juristisch heißt das: Ansprüche aus dem Gesetz hat man nur, wenn alle Tatbestandsmerkmale für einen Sachmangel erfüllt sind.
Diese sind:
1)Vorliegen eines Schuldverhältnisses
Das heißt man muss z.B. einen Kaufvertrag geschlossen haben.
2)Verletzen einer Pflicht
Als zweites muss man überprüfen, ob auch tatsächliche eine Pflicht verletzt wurde. Kauft man z.B. eine Überwachungskamera-Attrappe kann man sich nicht beschweren, dass diese nicht filmt.
Hier gibt es folgende Möglichkeiten beim Sachmangel:
- die Sache hat nicht die vereinbarte Beschaffenheit
- wenn man z.B. ein 19Zoll-Fahrrad bestellt, aber eines mit 17Zoll-Reifen geliefert wird
- die Sache eignet sich nicht für die vereinbarte Verwendung
- wenn man z.B. ein Downhill-Mountainbike bestellt, der Rahmen aber beim ersten Sprung bricht
- die Sache eignet sich nicht für die gewöhnliche Verwendung
- wenn man ein normales Fahrrad bestellt, dies jedoch ohne Kette kommt und man so nicht fahren kann
- Montagefehler
- Wenn z.B. die Gangschaltung vom Fahrradgeschäft nicht richtig montiert wurde und so die Schaltung immer einen Gang überspringt)
- Fehlerhafte Montageanleitung
- Hier spricht man auch von der IKEA-Klausel. Wenn du dein Rad online bestellt und selbst aufbauen willst, die Montageanleitung ist jedoch völlig unverständlich, so dass du bei der Montage etwas abbrichst.
- Falschlieferung
- Wenn dein lila Mountainbike in pink kommt.
- Aliudlieferung
- Wenn der Radhändler 100 Räder bestellt hat, aber nur 10 kommen.
3)Vorliegen bei Gefahrübergang
Der Sachmangel muss natürlich schon bei Übergabe der Sache vorliegen. Dies nennt man Gefahrübergang.
Wurde dir die Kaufsache übergeben, bist du allein dafür verantwortlich. Wenn du ein neues Smartphone auf den Boden fallen lässt, kannst du nicht mehr den Hersteller für den Mangel verantwortlich machen.
4)Keine Kenntnis des Käufers
Der Käufer darf bei Abschluss des Kaufvertrags nichts von dem Mangel wissen.
Weiß der Käufer z.B. beim Gebrauchtwagenkauf, dass bei dem Auto die Klimaanlage nicht mehr funktioniert, so kann er dies später nicht reklamieren.
5)Verjährung
Der Mangel muss direkt nach Auftreten "gemeldet werden". Stellt man erst nach 10 Jahren fest, dass ein Sachmangel auftritt, ist dies i.A. verjährt.
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