Pflichtverletzungen beim Kauf
Schon lange möchte ich neue Kopfhörer. Nach langer Suche habe ich endlich welche gefunden, die mir gefallen haben, laut Beschreibung eine ordentliche Qualität haben und auch noch einigermaßen erschwinglich waren. Als sie kamen und ich sie das erste Mal benutzen wollte, ging nur die eine Seite. Auf dem anderen Ohr kam kein Ton an.
Sicherlich ist dir sowas auch schon passiert.
Überlege in welchen Situationen die Pflichten aus einem Kaufvertrag nicht erfüllt wurden.
In deinem WR-Buch sind auf S.107 und S.108 alle Arten der Pflichtverletzungen aufgeführt. Lies diese beiden Seiten und verschaffe dir einen Überblick über die verschiedenen Arten.
Im folgenden schauen wir uns deine Rechte bei einem Sachmangel genauer an. Erinnere dich an deinen persönlichen Fall von oben. Es wäre doch super, wenn du weißt welche Rechte dir zustehen würden.
Bevor man jedoch vom Vertragspartner etwas einfordern kann, müssen alle Voraussetzungen erfüllt kann.
Juristisch heißt das: Ansprüche aus dem Gesetz hat man nur, wenn alle Tatbestandsmerkmale für einen Sachmangel erfüllt sind.
Diese sind:
1)Vorliegen eines Schuldverhältnisses
Das heißt man muss z.B. einen Kaufvertrag geschlossen haben.
2)Verletzen einer Pflicht
Als zweites muss man überprüfen, ob auch tatsächliche eine Pflicht verletzt wurde. Kauft man z.B. eine Überwachungskamera-Attrappe kann man sich nicht beschweren, dass diese nicht filmt.
Hier gibt es folgende Möglichkeiten beim Sachmangel:
- die Sache hat nicht die vereinbarte Beschaffenheit
- wenn man z.B. ein 19Zoll-Fahrrad bestellt, aber eines mit 17Zoll-Reifen geliefert wird
- die Sache eignet sich nicht für die vereinbarte Verwendung
- wenn man z.B. ein Downhill-Mountainbike bestellt, der Rahmen aber beim ersten Sprung bricht
- die Sache eignet sich nicht für die gewöhnliche Verwendung
- wenn man ein normales Fahrrad bestellt, dies jedoch ohne Kette kommt und man so nicht fahren kann
- Montagefehler
- Wenn z.B. die Gangschaltung vom Fahrradgeschäft nicht richtig montiert wurde und so die Schaltung immer einen Gang überspringt)
- Fehlerhafte Montageanleitung
- Hier spricht man auch von der IKEA-Klausel. Wenn du dein Rad online bestellt und selbst aufbauen willst, die Montageanleitung ist jedoch völlig unverständlich, so dass du bei der Montage etwas abbrichst.
- Falschlieferung
- Wenn dein lila Mountainbike in pink kommt.
- Aliudlieferung
- Wenn der Radhändler 100 Räder bestellt hat, aber nur 10 kommen.
3)Vorliegen bei Gefahrübergang
Der Sachmangel muss natürlich schon bei Übergabe der Sache vorliegen. Dies nennt man Gefahrübergang.
Wurde dir die Kaufsache übergeben, bist du allein dafür verantwortlich. Wenn du ein neues Smartphone auf den Boden fallen lässt, kannst du nicht mehr den Hersteller für den Mangel verantwortlich machen.
4)Keine Kenntnis des Käufers
Der Käufer darf bei Abschluss des Kaufvertrags nichts von dem Mangel wissen.
Weiß der Käufer z.B. beim Gebrauchtwagenkauf, dass bei dem Auto die Klimaanlage nicht mehr funktioniert, so kann er dies später nicht reklamieren.
5)Verjährung
Der Mangel muss direkt nach Auftreten "gemeldet werden". Stellt man erst nach 10 Jahren fest, dass ein Sachmangel auftritt, ist dies i.A. verjährt.
Erstelle dir aus den Informationen eine Übersicht für dein Heft.
- Stelle konkrete Forderungen auf, die ein Käufer gegenüber dem Verkäufer bei einem Sachmangel geltend machen könnte. Denke dabei auch an deine mangelhaften Dinge. Was würdest du fordern?
- Versetze dich in die Rolle des Verkäufers und überlege Gegenargumente, mit denen der Verkäufer versuchen könnte auf die Forderungen zu reagieren.