Die rechtliche Stellung Minderjähriger - Teil 5+6
- Dürft ihr mit Taschengeld kaufen, was ihr wollt?
- Müsst ihr Taschengeld sparen?
- Können eure Eltern vorschreiben, was ihr mit dem Geld machen sollt?
Döner, ein neues iPhone, eine Flasche Cola, ein Mountainbike, ein Netflix-Abo.... Bestimmt hast auch du gerade einige Wünsche.
Sicherlich habt ihr auch schon festgestellt: Je älter ihr werdet, desto kostspieliger werden eure Wünsche.
Aus einem Ratgeber stammt dieser Beitrag:
Gegen viele Wünsche hilft nur eines: Kindern und Jugendlichen frühzeitig den Umgang mit Geld beibringen.
Denn nur wer sich bewusst ist, was Dinge kosten und wie viel Arbeit dafür geleistet werden muss, weiß, dass er sein Geld nicht einfach unüberlegt ausgeben kann.
Kinder brauchen also Freiräume, um den Umgang mit Geld zu lernen – einen Freiraum, in dem sie auch ohne Zustimmung der Eltern einen wirksamen Kaufvertrag schließen können.
Formuliere schriftlich "Gesetzesvorschlag", wie ein solcher Freiraum gesetzlich geregelt werden könnte.
Auch im BGB findet man einen Vorschlag für diesen Freiraum.
§ 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
Analysiere die Voraussetzungen für Taschengeld im Sinne des §110 BGB.
§ 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Ein beschränkt Geschäftsfähiger kann ohne Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter einen Vertrag, der ihm Pflichten bringt (z.B. einen Kaufvertrag) wirksam abschließen, wenn die Voraussetzungen des §110 erfüllt sind.
Wenn man den Paragraph genau liest, findet man drei Voraussetzungen:
- 1. Woher?
Woher kommt das Geld? Taschengeld kommt entweder von den gesetzlichen Vertretern, d.h. in der Regel von den Eltern. oder mit dessen Zustimmung von einer anderen Person (z.B. den Großeltern). Auch wenn deine Tante dir zum Geburtstag Geld schenken und deine Eltern zustimmen, dass du dieses Geld als Taschengeld verwenden darfst, ist dies Taschengeld.
- 2. Wofür?
Das Geld wurde für einen bestimmten Zweck oder zur freien Verfügung gegeben. Ein bestimmter Zweck wäre, wenn die Eltern sagen, du kannst dir von dem Geld ein Buch kaufen. Dann darf man das Geld nur dafür verwenden und nicht für Süßigkeiten.
- 3. Leistung wurde bewirkt
- Vergleiche deine Regelungen mit denen des §110BGB.
- Beurteile anschließend die gesetzliche Regelung.
Leider können wir nicht richtig vergleichen. Vielleicht hast du in deinem "Gesetzesentwurf" Altersgrenzen festgelegt oder die Höhe des Taschengelds vorgeben. Dies alles ist im BGB nicht festgelegt, da eine allgemeingültige Regelung schwer zu finden ist.
Im Internet gibt es viele Tabellen mit Empfehlungen, wie hier. Rechtlich verbindlich ist das nicht.