Analysiere die Voraussetzungen für Taschengeld im Sinne des §110 BGB.
§ 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Ein beschränkt Geschäftsfähiger kann ohne Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter einen Vertrag, der ihm Pflichten bringt (z.B. einen Kaufvertrag) wirksam abschließen, wenn die Voraussetzungen des §110 erfüllt sind.
Wenn man den Paragraph genau liest, findet man drei Voraussetzungen:
Woher kommt das Geld? Taschengeld kommt entweder von den gesetzlichen Vertretern, d.h. in der Regel von den Eltern. oder mit dessen Zustimmung von einer anderen Person (z.B. den Großeltern). Auch wenn deine Tante dir zum Geburtstag Geld schenken und deine Eltern zustimmen, dass du dieses Geld als Taschengeld verwenden darfst, ist dies Taschengeld.
Das Geld wurde für einen bestimmten Zweck oder zur freien Verfügung gegeben. Ein bestimmter Zweck wäre, wenn die Eltern sagen, du kannst dir von dem Geld ein Buch kaufen. Dann darf man das Geld nur dafür verwenden und nicht für Süßigkeiten.
- 3. Leistung wurde bewirkt
Hinter dieser komischen Formulierung steckt, dass die Kaufsache vollständig bezahlt wurde. D.h. Ratenzahlungen werden durch den Taschengeldparagraph abgedeckt.