Die rechtliche Stellung Minderjähriger - Teil 5+6

Aus RMG-Wiki
Überlegung

Döner, ein neues iPhone, eine Flasche Cola, ein Mountainbike, ein Netflix-Abo.... Bestimmt hast auch du gerade einige Wünsche.
Sicherlich habt ihr auch schon festgestellt: Je älter ihr werdet, desto kostspieliger werden eure Wünsche.
Aus einem Ratgeber stammt dieser Beitrag:

Gegen viele Wünsche hilft nur eines: Kindern und Jugendlichen frühzeitig den Umgang mit Geld beibringen.   
Denn nur wer sich bewusst ist, was Dinge kosten und wie viel Arbeit dafür geleistet werden muss, weiß, dass er sein Geld nicht einfach unüberlegt ausgeben kann.
Kinder brauchen also Freiräume, um den Umgang mit Geld zu lernen – einen Freiraum, in dem sie auch ohne Zustimmung der Eltern einen wirksamen Kaufvertrag schließen können.

Formuliere schriftlich einen begründeten Vorschlag, wie ein solcher Freiraum gesetzlich geregelt werden könnte.


Info

Auch im BGB findet man einen Vorschlag für diesen Freiraum.


§ 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.