Öffentliches Recht/Teil4

Aus RMG-Wiki

Jugendstrafrecht Teil 1

Grundsatzfrage

Nicht jeder Täter erhält für die gleiche Tat die gleiche Strafe. Wir wissen, dass die Umstände einer Tat sowie persönliche Einflüsse unter dem Begriff der Billigkeit bei einem gerechten Urteil berücksichtigt werden.
Fraglich ist:

  • Wann sind Ausnahmen gerechtfertigt?
  • Ist alleine das Alter einer Person eine angemessene Rechtfertigung für eine mildere Strafe?
  • Welches Ziel steht bei der Verurteilung von Jugendlichen im Vordergrund?


Überlegung
U-Bahn Überfall.jpg
Zwei brutale Übergriffe auf Berliner U-Bahnhöfen 
Erneut sind in Berlin zwei Männer bis in die Bewusstlosigkeit geprügelt und getreten worden. Im ersten Fall stellten sich die beiden Täter freiwillig - sie sind erst 18 Jahre alt. Die Täter im zweiten Fall sind noch auf der Flucht. Innerhalb von 18 Stunden sind am Osterwochenende in Berlin erneut zwei Menschen an verschiedenen Orten gewalttätig überfallen und schwer verletzt worden. Nach dem brutalen Angriff auf einen 29 Jahre alten Mann im U-Bahnhof Berlin-Friedrichstraße in der Nacht zu Samstag stellten sich die beiden 18-jährigen Täter freiwillig der Polizei. Die beiden legten umfassende Geständnisse ab. Der Haupttäter hatte sein Opfer mit mehreren Tritten gegen den Kopf bewusstlos getreten. Sein gleichaltriger Kompagnon verletzte einen 21-jährigen Zeugen der Gewaltattacke leicht durch einen Tritt in den Rücken.[1]

Überlege dir, welche Strafe du für die zwei Täter verhängen würdest? Formuliere diese möglichst genau und SCHRIFTLICH.


Info

Nun gibts einige Facts zum Jugendstrafrecht. Nachdem wir diese genauer angeschaut haben, kommen wir auf unseren Anfangsfall zurück.
Lies den Text zum Jugendstrafrecht und beantworte damit die folgenden Fragen:

  1. Beschreibe die besondere Stellung von Jugendlichen im Strafrecht. (M1)
  2. Stelle den zentralen Leitgedanken des Jugendstrafrechts dar. (M2)
  3. Nenne die verschiedenen Sanktionsmöglichkeiten des JGG und beurteile diese unter Einbeziehung der Strafzwecke. (M2)


Merke

Wenn du die Fragen, oben beantwortest hast, solltest du folgende Infos in einem Hefteintrag festhalten.

Jugendstrafrecht
Es gilt:

  • für Jugendliche (14 Jahre bis < 18 Jahre)
  • ggf. für Heranwachsende (18 Jahre bis < 21 Jahre)


Im Jugendstrafrecht hat der Erziehungsgedanke eine zentrale Bedeutung. --> (Re-)sozialisierung

Sanktionsmöglichkeiten im Jugendstrafrecht:

Erziehungsmaßregeln:
- Weisungen (Arbeitsstd.)
- Betreuungshelfer
- Sozialer Trainingskurs
- Heimerziehung..
Zuchtmittel
- Erteilung von Auflagen
- Jugendarrest
Jugendstrafe
- Freiheitsentzug

daneben: Maßregeln der Besserung und Sicherung
- Entziehungskur bei Drogen

- Entzug der Fahrerlaubnis


Überlegung

Sicherlich ist die aufgefallen, dass die Strafen ganz anders sind als bei Erwachsenen. So gibt es im Jugendstrafrecht gar keine Geldstrafe. In seltenen Fällen gibt es Geldauflagen, wenn davon ausgegangen wird, dass dies der Jugendliche zahlen kann.
Begründe, weshalb dies so ist.

"Die Anwendung des Jugendstrafrechts soll vor allem erneuten Straftaten eines Jugendlichen oder Heranwachsenden entgegenwirken. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die Rechtsfolgen (...) vorrangig am Erziehungsgedanken auszurichten." (JGG, §2 Abs. 1)
Da Jugendliche kein oder nur geringes eigenes Einkommen haben, müssten entweder die Eltern "einspringen", was gegen den Erziehungsgedanken spricht oder man würde möglicherweise die Beschaffungskriminalität fördern.
Auch die Argumentation, dass Jugendliche die Strafe später zahlen können, ist für eine Resozialisierung nicht sinnvoll. Denn dies ist möglicherweise kein Anreiz ein legales Beschäftigungsverhältnis aufzunehmen.

Der Ersatz von Sachschäden, Schmerzensgeld, ... ist übrigens davon ausgenommen. Dies wird im Privatrecht geregelt.

Jugendstrafrecht Teil 2

Aufgabe

Vergleiche deine formulierte Strafe mit den Möglichkeiten die das Jugendstrafrecht vorsieht. Würdest du dabei bleiben oder Veränderungen vornehmen? Wenn ja überarbeite dein persönliches Urteil.


Weiteres zum Einstiegsfall

Nun gibts einige weitere Infos zum Einstiegsfall. Lies diese der Reihe nach durch.

Im Fall des Überfalls auf dem U-Bahnhof Friedrichstraße erschien der Haupttäter, ein Schüler, bereits am Samstagabend in Begleitung seines Anwalts auf einer Wache in Berlin-Reinickendorf. Sein gleichaltriger Komplize meldete sich am Sonntagmittag ebenfalls auf einer Wache in Reinickendorf. Dieser 18-Jährige wurde nach ausführlichen Vernehmungen am Sonntagabend aus dem Polizeigewahrsam entlassen, weil ihm keine Tatbeteiligung an dem versuchten Totschlag nachgewiesen werden konnte. Gegen ihn werde nur wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt, sagte ein Polizeisprecher. Im Laufes des Tages sei geprüft worden, ob der zweite 18-Jährige ebenfalls auf das 29-jährige Opfer eingeschlagen und getreten habe.

Am Montag wurden die beiden Tatverdächtigen wieder auf freien Fuß gesetzt. Der 18-jährige mutmaßliche Haupttäter habe einen Haftbefehl wegen versuchten Totschlags mit Haftverschonung erhalten, sagte eine Polizeisprecherin am Montag. Gründe für die Haftverschonung seien unter anderem das Alter des jungen Mannes und dass er bisher noch nicht polizeilich aufgefallen sei. Der junge Mann muss sich drei Mal in der Woche auf seinem zuständigen Polizeiabschnitt melden.
[2]

Nach Angaben der Polizei hatten die beiden 18-Jährigen in der Nacht zu Samstag gegen 3.30 Uhr im U-Bahnhof Friedrichstraße den 29-Jährigen zunächst provoziert. Auf einem von der Polizei veröffentlichten Überwachungsvideo ist zu sehen, wie der Haupttäter dem Mann dann eine Flasche an den Kopf schlug, woraufhin das Opfer zusammenbrach. Es blieb regungslos auf dem Bauch liegen. Anschließend trat der Haupttäter mehrmals mit voller Wucht auf und seitlich gegen den Kopf des hilflosen 29-Jährigen, der das Bewusstsein verlor. Das Opfer musste in ein Krankenhaus gebracht werden, befindet sich mittlerweile aber außer Lebensgefahr.

[3]

Als Motiv für das grausame Verbrechen gab der bisher der Polizei unbekannte Haupttäter in der Vernehmung an, in einer aggressiven Stimmung gewesen zu sein und nach Streit gesucht zu haben, wie ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft am Sonntag sagte. Laut Polizei war er zudem betrunken. Die Jugendlichen sollen kurz zuvor bereits weitere Menschen beleidigt und beschimpft haben. Der Haupttäter muss sich nun wegen versuchten Totschlags verantworten, wie die Polizei mitteilte. Er wurde noch am Sonntagabend einem Haftrichter vorgeführt.

Der Haupttäter ließ erst von dem bereits Bewusstlosen ab, als sich ein 21-jähriger Zeuge einmischte. Um ihn in Schach zu halten, trat ihm der zweite 18-Jährige in den Rücken. Dabei stürzte der Zeuge und verletzte sich leicht. Dem zweiten Täter wird nach Angaben der Polizei gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.
[4]