Öffentliches Recht/Teil4

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Jugendstrafrecht

Grundsatzfrage

Nicht jeder Täter erhält für die gleiche Tat die gleiche Strafe. Wir wissen, dass die Umstände einer Tat sowie persönliche Einflüsse unter dem Begriff der Billigkeit bei einem gerechten Urteil berücksichtigt werden.
Fraglich ist, wann Ausnahmen gerechtfertigt sind?
Ist alleine das Alter einer Person eine angemessene Rechtfertigung für eine mildere Strafe?
Welches Ziel steht bei der Verurteilung von Jugendlichen im Vordergrund?