WR9 Kaufvertrag
2) Wiederholung Eigentum&Besitz
"Das ist meins"... was heißt das nun?
Generell unterscheiden wir rechtlich Eigentum und Besitz.
- Eigentum ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache
- Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache
Der Eigentümer kann also sein Eigentum benutzen, vermieten, verkaufen, verändern wie er will. Solange nicht gegen das Recht eines Dritten verstoßen wird. Der Besitzer ist in der Ausübung an die Bestimmungen des Eigentümers gebunden.
Wie wird man nun Besitzer?
Besitzer wird man in dem man die tatsächliche Gewalt über die Sache erworben hat. Konkret heißt es, wenn man die Ware in der Hand hat oder eben darauf "sitzt". Man spricht von einem Realakt.
Wie wird man Eigentümer?
Hier gibt es viele Möglichkeiten. Wir schauen uns die einfache an. Nämlich in dem man sich einig wird, dass das Eigentum übergehen soll. Wir bilden also einen neuen Vertrag mit Antrag und Annahme. (auch hier handeln wir meist schlüssig). Des Weiteren muss die Sache übergeben werden.
Aber stellt euch vor, es gäbe diese Einigung nicht. Dann könnte ich meinen ganzen Müll im Garten des Nachbarn abladen und sagen, dass er durch diese Übergabe der Eigentümer meines Mülls wäre. Daher ist die Einigung wichtig. Ist der Nachbar einverstanden, meinen Müllberg in seinem Garten zu bestaunen, so wird er auch Eigentümer.
Bsp: Anna leiht Caro ein Buch. Anna ist Eigentümerin des Buchs. Gibt sie es an Caro, so ist Caro Besitzerin. Anna kann entscheiden, was Caro mit dem Buch machen darf. Bevor Caro also aus jeder Seite einen Papierflieger faltet, muss sie Anna fragen, ob dies in Ordnung geht. Entscheidet die großzügige Anna nach einer Woche, dass Caro das Buch behalten darf und Caro dies möchte, können sie sich einigen. Caro wird dann damit Eigentümerin.
3) Wiederholung Kaufhandlung
Bei einem Kaufvertrag entstehen für den Käufer sowie Verkäufer bestimmte Verpflichtungen. Diese müssen (schrittweise) erfüllt werden. Wir schauen uns die Kaufhandlung an einem Beispiel genauer an.