Öffentliches Recht/Teil4
Jugendstrafrecht
Nicht jeder Täter erhält für die gleiche Tat die gleiche Strafe. Wir wissen, dass die Umstände einer Tat sowie persönliche Einflüsse unter dem Begriff der Billigkeit bei einem gerechten Urteil berücksichtigt werden.
Fraglich ist:
- Wann sind Ausnahmen gerechtfertigt?
- Ist alleine das Alter einer Person eine angemessene Rechtfertigung für eine mildere Strafe?
- Welches Ziel steht bei der Verurteilung von Jugendlichen im Vordergrund?
Zwei brutale Übergriffe auf Berliner U-Bahnhöfen
Erneut sind in Berlin zwei Männer bis in die Bewusstlosigkeit geprügelt und getreten worden. Im ersten Fall stellten sich die beiden Täter freiwillig - sie sind erst 18 Jahre alt. Die Täter im zweiten Fall sind noch auf der Flucht. Innerhalb von 18 Stunden sind am Osterwochenende in Berlin erneut zwei Menschen an verschiedenen Orten gewalttätig überfallen und schwer verletzt worden. Nach dem brutalen Angriff auf einen 29 Jahre alten Mann im U-Bahnhof Berlin-Friedrichstraße in der Nacht zu Samstag stellten sich die beiden 18-jährigen Täter freiwillig der Polizei. Die beiden legten umfassende Geständnisse ab. Der Haupttäter hatte sein Opfer mit mehreren Tritten gegen den Kopf bewusstlos getreten. Sein gleichaltriger Kompagnon verletzte einen 21-jährigen Zeugen der Gewaltattacke leicht durch einen Tritt in den Rücken.[1]
Überlege dir, welche Strafe du für die zwei Täter verhängen würdest? Formuliere diese möglichst genau und SCHRIFTLICH.
Nun gibts einige Facts zum Jugendstrafrecht. Nachdem wir diese genauer angeschaut haben, kommen wir auf unseren Anfangsfall zurück.
Lies den Text zum Jugendstrafrecht und beantworte damit die folgenden Fragen:
- Beschreibe die besondere Stellung von Jugendlichen im Strafrecht. (M1)
- Stelle den zentralen Leitgedanken des Jugendstrafrechts dar. (M2)
- Nenne die verschiedenen Sanktionsmöglichkeiten des JGG und beurteile diese unter Einbeziehung der Strafzwecke. (M2)
Wenn du die Fragen, oben beantwortest hast, solltest du folgende Infos in einem Hefteintrag festhalten.
Jugendstrafrecht
Es gilt:
- für Jugendliche (14 Jahre bis < 18 Jahre)
- ggf. für Heranwachsende (18 Jahre bis < 21 Jahre)
Im Jugendstrafrecht hat der Erziehungsgedanke eine zentrale Bedeutung. --> (Re-)sozialisierung
Sanktionsmöglichkeiten im Jugendstrafrecht:
- Weisungen (Arbeitsstd.)
- Betreuungshelfer
- Sozialer Trainingskurs
- Heimerziehung..
- Erteilung von Auflagen
- Jugendarrest
- Freiheitsentzug
daneben: Maßregeln der Besserung und Sicherung
- Entziehungskur bei Drogen
Sicherlich ist die aufgefallen, dass die Strafen ganz anders sind als bei Erwachsenen. So gibt es im Jugendstrafrecht gar keine Geldstrafe. In seltenen Fällen gibt es Geldauflagen, wenn davon ausgegangen wird, dass dies der Jugendliche zahlen kann.
Begründe, weshalb dies so ist.
"Die Anwendung des Jugendstrafrechts soll vor allem erneuten Straftaten eines Jugendlichen oder Heranwachsenden entgegenwirken. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die Rechtsfolgen (...) vorrangig am Erziehungsgedanken auszurichten." (JGG, §2 Abs. 1)
Da Jugendliche kein oder nur geringes eigenes Einkommen haben, müssten entweder die Eltern "einspringen", was gegen den Erziehungsgedanken spricht oder man würde möglicherweise die Beschaffungskriminalität fördern.
Auch die Argumentation, dass Jugendliche die Strafe später zahlen können, ist für eine Resozialisierung nicht sinnvoll. Denn dies ist möglicherweise kein Anreiz ein legales Beschäftigungsverhältnis aufzunehmen.
Vergleiche deine formulierte Strafe mit den Möglichkeiten die das Jugendstrafrecht vorsieht. Würdest du dabei bleiben oder Veränderungen vornehmen? Wenn ja überarbeite dein persönliches Urteil.