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Version vom 18. April 2020, 09:47 Uhr
1) Wiederholung Kaufvertrag (KV)
Info
Verträge sind zweiseitige Rechtsgeschäfte. Die Vertragsparteien müssen sich über den Inhalt des Vertrags einigen.
Die Vertragsparteien geben also zwei Willenserklärungen ab, die sich inhaltlich decken. Man spricht vom Antrag und der Annahme.
Beim Kaufvertrag müssen sich die Vertragsparteien auf die Kaufsache sowie den Kaufpreis einigen.
- Dies geht manchmal ganz schnell, indem man z.B. im Supermarkt die Ware auf das Band legt, zeigt man an, dass man die Ware zu diesem Preis kaufen will (Antrag). Indem die Ware gescannt wird, zeigt der Verkäufer oder Verkäuferin, dass die Ware auch verkauft werden soll (Annahme). Geht man hier ohne große Worte vor, spricht man vom schlüssigen oder konkludenten Handeln. Ein nettes Wort ist beim schlüssigen Handeln rechtlich nicht nötig aber immer angebracht ;-)
- Aber natürlich gibt es auch Kaufverträge, die man lieber mündlich abschließt, denkt dabei an eine Bestellung bei der Eisdiele oder schriftliche Verträge z.B. beim Kauf eines Autos. Je bedeutender ein Vertrag ist, desto wichtiger ist es, die Bedingungen zu fixieren.
- Antrag und Annahme sind an bestimmte Personen gerichtet und rechtlich bindend. Zeitungsanzeigen, Fernsehwerbung, Schaufensterauslagen, ... richten sich an viele Personen und sind noch keine Willenserklärung. Man spricht von einer Einladung ein Angebot abzugeben (oder schöner: „invitatio ad offerendum“)
Merke
- Ein KV kommt durch zwei übereinstimmende (sich inhaltlich deckende) Willenserklärungen zustande. (Antrag und Annahme)
- Eine Willenserklärung ist eine Erklärung, die auf die Herbeiführung eines Rechtserfolges gerichtet ist.
- Die Form der Willenserklärung ist beim Kaufvertrag nicht vorgegeben.
2) Wiederholung Eigentum&Besitz
"Das ist meins"... was heißt das nun? Generell unterscheiden wir rechtlich Eigentum und Besitz.
Merke
- Eigentum ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache
- Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache
Info
Der Eigentümer kann also sein Eigentum benutzen, vermieten, verkaufen, verändern wie er will. Solange nicht gegen das Recht eines Dritten verstoßen wird. Der Besitzer ist in der Ausübung an die Bestimmungen des Eigentümers gebunden.
Wie wird man nun Besitzer?
Besitzer wird man in dem man die tatsächliche Gewalt über die Sache erworben hat. Konkret heißt es, wenn man die Ware in der Hand hat oder eben darauf "sitzt". Man spricht von einem Realakt.
Wie wird man Eigentümer?
Hier gibt es viele Möglichkeiten. Wir schauen uns die einfache an. Nämlich in dem man sich einig wird, dass das Eigentum übergehen soll. Wir bilden also einen neuen Vertrag mit Antrag und Annahme. (auch hier handeln wir meist schlüssig). Des Weiteren muss die Sache übergeben werden.
Aber stellt euch vor, es gäbe diese Einigung nicht. Dann könnte ich meinen ganzen Müll im Garten des Nachbarn abladen und sagen, dass er durch diese Übergabe der Eigentümer meines Mülls wäre. Daher ist die Einigung wichtig. Ist der Nachbar einverstanden, meinen Müllberg in seinem Garten zu bestaunen, so wird er auch Eigentümer.
Bsp: Anna leiht Caro ein Buch. Anna ist Eigentümerin des Buchs. Gibt sie es an Caro, so ist Caro Besitzerin. Anna kann entscheiden, was Caro mit dem Buch machen darf. Bevor Caro also aus jeder Seite einen Papierflieger faltet, muss sie Anna fragen, ob dies in Ordnung geht. Entscheidet die großzügige Anna nach einer Woche, dass Caro das Buch behalten darf und Caro dies möchte, können sie sich einigen. Caro wird dann damit Eigentümerin.
3) Wiederholung Kaufhandlung
Bei einem Kaufvertrag entstehen für den Käufer sowie Verkäufer bestimmte Verpflichtungen. Diese müssen (schrittweise) erfüllt werden. Wir schauen uns die Kaufhandlung an einem Beispiel, das ihr hoffentlich wieder erkennt, genauer an. Klicke auf das Video
[Datei:Mysimpleshow Der Kaufvertrag.mp4
Merke
Eine abgeschlossene Kaufhandlung besteht aus:
- 3 Verträgen: 1 Verpflichtungsvertrag und 2 Einigungen
- 2 Realakten.
Alle Teile sind rechtlich voneinander unabhängig.
Üben
1) Geht auf euer ZumPad und überarbeitet gemeinsam die Lösung eurer Aufgabe.
2) Vergleiche eure Lösung mit der Lösung hier: Lösung
3) Begründe, wer jeweils Eigentümer und Besitzer ist.
1. Felix stiehlt Alexander den Motorroller.
Alexander ist der Eigentümer. Felix der nicht rechtmäßige Besitzer
2. Matthias leiht Verena eine DVD.
Matthias ist der Eigentümer. Verena Besitzerin
3. Hubert kauft von Sandra ein Spiel und nimmt es gleich mit; die Zahlung des Kaufpreises ist erst für einen späteren Zeitpunkt vereinbart.
Hubert ist der Eigentümer und Besitzer. Die Bezahlung des Kaufpreises ist unabhängig von der Übertragung des Eigentums
Frage
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