Benutzer:Robin Ivers/WR10 Herr Ivers: Unterschied zwischen den Versionen

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==10.2.3 Öffentliches Recht als Handlungsrahmen==
===01.Abgrenzung von Privatrecht und Öffentlichem Recht===
 
Präsenzstunde/Arbeitsauftrag
Stichworte dazu, zur Erinnerung:
- Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit
- Dimensionen der Gerechtigkeit -> Justitia
- Maibaum und Mauerschützenprozess
 
===02.Abgrenzung von Privatrecht und Öffentlichem Recht===


{{Box|Überlegung|
{{Box|Überlegung|

Version vom 22. März 2021, 14:49 Uhr

10.2.3 Öffentliches Recht als Handlungsrahmen

01.Abgrenzung von Privatrecht und Öffentlichem Recht

Präsenzstunde/Arbeitsauftrag Stichworte dazu, zur Erinnerung: - Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit - Dimensionen der Gerechtigkeit -> Justitia - Maibaum und Mauerschützenprozess

02.Abgrenzung von Privatrecht und Öffentlichem Recht

Überlegung

Wenn ihr bald den Führerschein macht und selbstständig im Straßenverkehr teilnehmt, könnt ihr leider auch in solche Situationen kommen.

Unfall P4040016.JPG
Notiere mögliche rechtliche Folgen.


Aufgabe

1) Vergleiche:

Anklage wegen Verletzung von Straßenverkehrsordnung
Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung / Tötung
Anklage wegen Verkehrsgefährdung ...
Ersatz des Sachschadens
Ersatz von Behandlungskosten
Evtl. Zahlungen einer lebenslangen Rente
Evtl. Leistungen zur Hinterbliebenenversorgung ....

Die Rechtsfolgen wurden hier in zwei Spalten aufgeteilt.
2) Erkläre, worin sich die Rechtsfolgen unterscheiden? Nenne jeweils die Beteiligten,

Die Rechtsfolgen in der ersten Spalte betreffen das Öffentliche Recht.
Die in der zweiten Spalten aufgeführten Folgen betreffen das Privatrecht.

Das öffentliche Recht regelt Beziehungen zwischen dem Bürger (hier Unfallverursacher) und dem Staat sowie die Beziehung staatlicher Organe. Im Privatrecht werden die Rechtsbeziehung der Bürger untereinander geklärt. Hier Unfallverursacher und Unfallopfer.



Merke

Notiere folgenden Hefteintrag:

Privatrecht <-> Öffentliches Recht

Öffentliches Recht: Privatrecht:
Rechtliche Angelegenheiten zwischen Staat-Bürger
Verhältnis der Verwaltungsorgane

Unter-/Überordnungsprinzip
Zwingend
Bsp. s.o.
Rechtliche Angelegenheiten zwischen Bürger-Bürger


Gleichordnungsprinzip
dispositiv
Bsp. s.o.
  • wenn Staat nicht hoheitlich handelt unterliegt er dem Privatrecht
  • ein Sachverhalt kann öffentliche und privatrechtliche Folgen haben


Üben
Ordne folgende Vorgänge dem öffentlichen oder privaten Recht zu:

Oma Olga zahlt für ihren Pudel Otto Hundesteuer an die Stadt Haßfurt (!Privatrecht) (Öffentliches Recht)

Heinz wird bei einem Ladendiebstahl erwischt. Der Eigentümer erstattet eine Anzeige wegen Diebstahl (!Privatrecht) (Öffentliches Recht)

Paul kauft ein Konzertticket für 2021. (Privatrecht) (!Öffentliches Recht)

Das Landratsamt Haßberge kauft eine Palette Druckerpapier (Privatrecht) (!Öffentliches Recht)

Herr Müller möchte neue Fenster für sein Haus. Er schließt einen Kaufvertrag mit dem Unternehmer Glaskar ab. (Privatrecht) (!Öffentliches Recht)

Eugen Ehrmann und Traudel Teuber erklären vor dem Standesbeamten, dass sie den Ehenamen Ehrmann wählen. (!Privatrecht) (Öffentliches Recht)

  1. Das Steuerrecht gehört zum Öffentlichen Recht. Der Regelungen zur Besteuerung werden vom Staat erlassen.
  2. Dies betrifft das Strafrecht. Bei einer Anzeige wegen Diebstahl muss der Staat tätig werden, in dem z.B. durch die Staatsanwaltschaft Ermittlungen angestellt werden. Eine Bestrafung nach Strafgesetzbuch kann nur vom Staat vorgenommen werden. Also Öffentliches Recht.
  3. Egal, ob Paul das Konzertticket von einem Bekannten oder einem Unternehmen (z.B. Tickethändler) kauft, es handelt sich um einen Kaufvertrag. Die Regelungen dazu findet man im BGB. Es handelt sich um Privatrecht.
  4. Das Landratsamt tritt in diesem Fall nicht hoheitlich auf. Bei dem Kauf einer Ladung Kopierpapier tritt der Staat also als Vertragspartner in einem Kaufvertrag auf. Also Privatrecht.
  5. Auch hier ist ein Kaufvertrag entstanden. Der eine Partner ist eine Privatperson, der andere ein Unternehmer. Dies ist sogar ein Verbrauchsgüterkauf. Somit fällt dies unter Privatrecht.
  6. Der Standesbeamte vertritt hier den Staat in einer hoheitlichen Aufgabe. Rechtlich anerkannte Trauungen können nur vom Staat durchgeführt werden. Dies betrifft das öffentliche Recht.