Die rechtliche Stellung Minderjähriger: Unterschied zwischen den Versionen

Aus RMG-Wiki
Markierung: 2017-Quelltext-Bearbeitung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Markierung: 2017-Quelltext-Bearbeitung
Zeile 41: Zeile 41:
:''Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtlich wirksame Willenserklärungen abgeben zu können. ''  
:''Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtlich wirksame Willenserklärungen abgeben zu können. ''  
Die Regelungen dazu finden wir auch im BGB:
Die Regelungen dazu finden wir auch im BGB:
:<u>§ 104 Geschäftsunfähigkeit:</u> Geschäftsunfähig ist:
<u>§ 104 Geschäftsunfähigkeit:</u> Geschäftsunfähig ist:
1. wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat,
1. wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat,
2. wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist. <br>
2. wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist. <br>


:<u>§ 105 Nichtigkeit der Willenserklärung:</u>
<u>§ 105 Nichtigkeit der Willenserklärung:</u>
(1) Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig.
(1) Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig.
(2) Nichtig ist auch eine Willenserklärung, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit abgegeben wird.
(2) Nichtig ist auch eine Willenserklärung, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit abgegeben wird.




:<u>§ 106 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger::</u>
<u>§ 106 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger::</u>
Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.
Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.


Und weiter vorne im BGB steht:
Und weiter vorne im BGB steht:
:<u>§ 2 Eintritt der Volljährigkeit:</u>
<u>§ 2 Eintritt der Volljährigkeit:</u>
Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein.
Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein.
|Kurzinfo}}
|Kurzinfo}}

Version vom 19. April 2020, 16:08 Uhr

Die Geschäftsfähigkeit

Überlegung

Stell dir vor: Du bist Paul.
Paul erhält einen Anruf von seiner Tante. Sie ist schon etwas älter und sehr reich. Sie will dich in ihr Testament aufnehmen und dir 50.000€ vererben. Das ist ja der Hammer!
Nach zwei Tagen meldet sich die Tante wieder. Ganz toll - sie hat es sich nun anders überlegt. Sie möchte das Geld zum Teil an ihren Hund Benno vererben. Benno soll 30.000€ bekommen. Den Rest vom Geld will sie zwischen dir und deiner kleinen Schwester Tina aufteilen. Aber Tina ist doch erst ein Jahr alt.
Ist das überhaupt möglich? Was würdest du spontan antworten? Notiere deine Überlegungen.


Info

Um Rechte und Pflichten wahrnehmen zu können, muss man rechtsfähig sein
Laut Bürgerlichen Gesetzbuch BGB ist die Rechtsfähigkeit wie folgt definiert

BGB §1 Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.

Das heißt somit das jeder Mensch Träger von Rechten sein kann. Unabhängig von Religion, Alter, Geschlecht,... Damit verbunden ist allerdings auch das tragen von Pflichten.
Welche Rechte und Pflichten trägst du?

Recht: Recht auf Leben, Recht auf einen Namen, Recht auf Eigentum, Recht auf Meinungsäußerung

Pflichten: Schulpflicht, Steuerpflicht


Üben

Was denkst du nun über unser Beispiel von Paul? Löse den Fall

Sowohl Paul als auch Tina sind Menschen und damit Träger von Rechten und Pflichten und somit rechtsfähig. Sie können beide erben, unabhängig von ihrem Alter. Der Hund ist im Sinne des BGB eine Sache mit besonderen (Schutz-)Rechten und ist nicht rechtsfähig. Er kann nicht erben. In anderen Ländern herrschen andere Sitten, dort ist dies zum Teil möglich. Auch das "Vererben" des Geldes an Tierschutzvereinigungen ist denkbar.

Kann ein Kindergartenkind ein Mietshaus erben? Entscheide und begründe,

Ja dies ist möglich. Daraus ergeben sich Vorteile für das Kind, wie die Mietzahlngen aber auch Verpflichtungen. (z.B. Steuerzahlungen). Darum kann sich natürlich ein Kleinkind nicht alleine kümmern, daher muss es um diese Rechte und Pflichten zu erwerben von gesetzlichen Vertretern vertreten werden (Quelle: vgl Buchner Wirtschaft & Recht 9 S.104

Mit Erwerb der Rechtsfähigkeit ist man noch nicht in der Lage alle Geschäfte selbstständig durchführen zu können. Gerade Kinder und Jugendliche haben noch nicht die volle rechtliche Handlungsfähigkeit, ihr Leben wird durch viele Einschränkungen beeinflusst.

Geschäftsfähigkeit

Überlegung

Tina ist fünf Jahre alt. Sie geht in einen Spielzeugladen und möchte sich dort einen Plüsch-Hasen im Wert von 20€ kaufen. Sie hat das Geld in bar dabei. Entscheide aus dem Bauch heraus, ob Tina und der Verkäufer einen wirksamen Kaufvertrag abschließen können.
Ab welchem Alter sollten Jugendliche Verträge abschließen dürfen? Welche Regeln hälst du für angemessen?


Info

Wir wissen bereits, dass wir für einen Kaufvertrag zwei gültige, sich deckende Willenserklärungen benötigen. Die Gültigkeit hängt von der Geschäftsfähigkeit der Person ab.

Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtlich wirksame Willenserklärungen abgeben zu können.

Die Regelungen dazu finden wir auch im BGB: § 104 Geschäftsunfähigkeit: Geschäftsunfähig ist: 1. wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, 2. wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist.

§ 105 Nichtigkeit der Willenserklärung: (1) Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig. (2) Nichtig ist auch eine Willenserklärung, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit abgegeben wird.


§ 106 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger:: Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.

Und weiter vorne im BGB steht: § 2 Eintritt der Volljährigkeit: Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein.