WR9 Kaufvertrag: Unterschied zwischen den Versionen
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'''1) Wiederholung Kaufvertrag''' <br> | '''1) Wiederholung Kaufvertrag (KV)''' <br> | ||
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Verträge sind zweiseitige Rechtsgeschäfte. Die Vertragsparteien müssen sich über den Inhalt des Vertrags einigen. <br> | Verträge sind zweiseitige Rechtsgeschäfte. Die Vertragsparteien müssen sich über den Inhalt des Vertrags einigen. <br> | ||
Die Vertragsparteien geben also zwei Willenserklärungen ab, die sich inhaltlich decken.Man spricht vom Antrag und der Annahme. <br> | Die Vertragsparteien geben also zwei Willenserklärungen ab, die sich inhaltlich decken.Man spricht vom Antrag und der Annahme. <br> | ||
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{{Box|Merke|Ein KV kommt durch zwei übereinstimmende (sich inhaltlich deckende) Willenserklärungen zustande. (Antrag und Annahme)<br> | {{Box|Merke| | ||
Eine Willenserklärung ist eine Erklärung, die auf die Herbeiführung eines Rechtserfolges gerichtet ist. <br> | * Ein KV kommt durch zwei übereinstimmende (sich inhaltlich deckende) Willenserklärungen zustande. (Antrag und Annahme)<br> | ||
Die Form der Willenserklärung ist beim Kaufvertrag nicht vorgegeben. | * Eine Willenserklärung ist eine Erklärung, die auf die Herbeiführung eines Rechtserfolges gerichtet ist. <br> | ||
* Die Form der Willenserklärung ist beim Kaufvertrag nicht vorgegeben. | |||
|Merksatz}} | |Merksatz}} | ||
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{{Box|Info| | |||
'''2) Wiederholung Eigentum&Besitz''' | '''2) Wiederholung Eigentum&Besitz''' | ||
"Das ist meins"... was heißt das nun? | "Das ist meins"... was heißt das nun? | ||
Generell unterscheiden wir rechtlich Eigentum und Besitz. | Generell unterscheiden wir rechtlich Eigentum und Besitz. | ||
|Kurzinfo}} | |||
{{Box|Merke| | |||
: Eigentum ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache | : Eigentum ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache | ||
: Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache | : Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache | ||
|Merksatz}} | |||
{{Box|Info| | |||
Der Eigentümer kann also sein Eigentum benutzen, vermieten, verkaufen, verändern wie er will. Solange nicht gegen das Recht eines Dritten verstoßen wird. Der Besitzer ist in der Ausübung an die Bestimmungen des Eigentümers gebunden. | Der Eigentümer kann also sein Eigentum benutzen, vermieten, verkaufen, verändern wie er will. Solange nicht gegen das Recht eines Dritten verstoßen wird. Der Besitzer ist in der Ausübung an die Bestimmungen des Eigentümers gebunden. | ||
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Bsp: Anna leiht Caro ein Buch. Anna ist Eigentümerin des Buchs. Gibt sie es an Caro, so ist Caro Besitzerin. Anna kann entscheiden, was Caro mit dem Buch machen darf. Bevor Caro also aus jeder Seite einen Papierflieger faltet, muss sie Anna fragen, ob dies in Ordnung geht. Entscheidet die großzügige Anna nach einer Woche, dass Caro das Buch behalten darf und Caro dies möchte, können sie sich einigen. Caro wird dann damit Eigentümerin. | Bsp: Anna leiht Caro ein Buch. Anna ist Eigentümerin des Buchs. Gibt sie es an Caro, so ist Caro Besitzerin. Anna kann entscheiden, was Caro mit dem Buch machen darf. Bevor Caro also aus jeder Seite einen Papierflieger faltet, muss sie Anna fragen, ob dies in Ordnung geht. Entscheidet die großzügige Anna nach einer Woche, dass Caro das Buch behalten darf und Caro dies möchte, können sie sich einigen. Caro wird dann damit Eigentümerin. | ||
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'''3) Wiederholung Kaufhandlung''' | '''3) Wiederholung Kaufhandlung''' | ||
Bei einem Kaufvertrag entstehen für den Käufer sowie Verkäufer bestimmte Verpflichtungen. Diese müssen (schrittweise) erfüllt werden. Wir schauen uns die Kaufhandlung an einem Beispiel genauer an. | Bei einem Kaufvertrag entstehen für den Käufer sowie Verkäufer bestimmte Verpflichtungen. Diese müssen (schrittweise) erfüllt werden. Wir schauen uns die Kaufhandlung an einem Beispiel genauer an. | ||
|Kurzinfo}} | |||
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Version vom 17. April 2020, 19:40 Uhr
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