Die rechtliche Stellung Minderjähriger: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Schenkung ist ein Vertrag. Auch hier benötigen wir zwei gültige Willenserklärungen. Wir wissen bereits, dass Markus mit 15 Jahren laut §106 beschränkt geschäftsfähig ist und seine Willenserklärungen daher nur nach den folgenden Paragraphen gültig ist. Wir müssen also einen Blick ins BGB werfen - dort finden wir dazu folgenden Paragraphen: <br> | Die Schenkung ist ein Vertrag. Auch hier benötigen wir zwei gültige Willenserklärungen. Wir wissen bereits, dass Markus mit 15 Jahren laut §106 beschränkt geschäftsfähig ist und seine Willenserklärungen daher nur nach den folgenden Paragraphen gültig ist. Wir müssen also einen Blick ins BGB werfen - dort finden wir dazu folgenden Paragraphen: <br> | ||
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<u>§ 107 Einwilligung des gesetzlichen Vertreters</u> <br> | <u>§ 107 Einwilligung des gesetzlichen Vertreters</u> <br> | ||
Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. <br> | Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. <br> | ||
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Lesen wir diesen Satz zwei mal und formulieren diesen etwas einfacher, heißt das: die Willenserklärung von beschränkt Geschäftsfähigen ist voll wirksam, wenn dieser lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt. | Lesen wir diesen Satz zwei mal und formulieren diesen etwas einfacher, heißt das: die Willenserklärung von beschränkt Geschäftsfähigen ist voll wirksam, wenn dieser lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt. | ||
Da Markus durch die Schenkung lediglich rechtliche Vorteile erlangt (Mehrung des Eigentums), ist seine Willenserklärung wirksam.<br> | Da Markus durch die Schenkung lediglich rechtliche Vorteile erlangt (Mehrung des Eigentums), ist seine Willenserklärung wirksam.<br> | ||
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Wie sieht es nun mit dem Dackel aus? <br> | Wie sieht es nun mit dem Dackel aus? <br> | ||
Durch die Schenkung entstehen hier Verpflichtungen (z.B. Kauf von Futter). Die Voraussetzung, dass lediglich ein rechtlicher Vorteil entsteht, ist verletzt. Das heißt: keine wirksame Willenserklärung und keine Schenkung. | Durch die Schenkung entstehen hier Verpflichtungen (z.B. Kauf von Futter). Die Voraussetzung, dass lediglich ein rechtlicher Vorteil entsteht, ist verletzt. Das heißt: keine wirksame Willenserklärung und keine Schenkung. | ||
In der Realität sind die wenigstens Geschäfte rein rechtlich vorteilhaft. Daher schauen wir gleich zum nächsten Fall. | |||
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Fall 2: <br> | |||
Anne ist 14 Jahre alt und möchte sich in das neue Album ihrer Lieblingsband für 10€ kaufen. Ihre Eltern erlauben ihr das. Sie geht in das nächste Elektrogeschäft und kauft dort das Album. Entscheide, ob der Kaufvertrag wirksam ist. <br> | |||
Der 16-jährige Moritz kauft ohne Wissen seiner Eltern ein Rennrad beim Fahrradhändler für 600€. <br> | |||
* a) Als er nach Hause kommt, zeigt er stolz seinen Eltern den Kauf. Sie freuen sich, dass Moritz so sportlich ist anstatt nur vor dem Computer zu sitzen und genehmigen den Kauf. | |||
* b)Als er nach Hause kommt, sind seine Eltern entsetzt. Sie können nicht glauben, dass Moritz so viel Geld für ein Fahrrad ausgibt. Sie sind der Meinung, er solle sein Geld sparen und möchten das Fahrrad zurückgeben. | |||
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Wie würdest du rein intuitiv entscheiden? Mache eine kleine Notiz. | |||
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Um diese Fälle zu lösen, zeige ich euch die wichtigen Paragraphen und übersetze euch ein paar Rechtsbegriffe. Wie ihr sicherlich gemerkt habt, gibt es in der Rechtswissenschaft viele davon. Außerdem muss man Paragraphen ganz genau lesen, man überprüft die Tatbestandsmerkmale oder Vorraussetzungen. Sind diese erfüllt, kann man die Rechtsfolge bestimmen. Man spricht hier von der Subsumtionstechnik. <br> | |||
Wir probieren das nun. | |||
<u>§ 107 Einwilligung des gesetzlichen Vertreters</u> <br> | |||
Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der '''Einwilligung''' seines gesetzlichen Vertreters. <br> | |||
<u>§ 108 Vertragsschluss ohne Einwilligung</u> <br> | |||
(1) Schließt der Minderjährige einen '''Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung''' des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der '''Genehmigung''' des Vertreters ab.<br> | |||
Die Einwilligung ist die vorherige Zustimmung zur Willenserklärung. <br> | |||
Die Genehmigung ist die nachträgliche Zustimmung zur Willenserklärung <br> | |||
Liegt die <u>Einwilligung</u> der gesetzlichen Vertreter (meist Eltern) vor, ist die <u>Willenserklärung wirksam</u>. <br> | |||
Liegt <u>keine Einwilligung</u> vor, ist die Willenserklärung zunächst <u>schwebend unwirksam</u>. | |||
Erteilen die gesetzlichen Vertreter nachträgliche eine <u>Genehmigung</u> ist die Willenerklärung <u>von Anfang an wirksam</u>. | |||
Erteilen die gesetzlichen Vertreter nachträglich <u>keine Genehmigung</u> ist die Willenerklärung <u>unwirksam</u>. |
Version vom 20. April 2020, 15:34 Uhr
1)Die Geschäftsfähigkeit
Mit Erwerb der Rechtsfähigkeit ist man noch nicht in der Lage alle Geschäfte selbstständig durchführen zu können. Gerade Kinder und Jugendliche haben noch nicht die volle rechtliche Handlungsfähigkeit, ihr Leben wird durch viele Einschränkungen beeinflusst.
2) Geschäftsfähigkeit
3) Wiederholung
4) Beschränkte Geschäftsfähigkeit
Die beschränkte Geschäftsfähigkeit ist rechtlich eine spannende Phase. Aber das weißt du ja selbst: Einige Dinge sind erlaubt und du darfst selbst entscheiden, bei anderen Dingen entscheiden noch deine Eltern - manchmal auch gegen deinen Willen.
Wir werden nun einige Fälle gemeinsam anschauen. Dann kennst du dich mit den gesetzlichen Regelungen aus. Wir werden dann noch mal vergleichen, ob deine Handlungen gesetzlich erlaubt waren.
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Um diese Fälle zu lösen, zeige ich euch die wichtigen Paragraphen und übersetze euch ein paar Rechtsbegriffe. Wie ihr sicherlich gemerkt habt, gibt es in der Rechtswissenschaft viele davon. Außerdem muss man Paragraphen ganz genau lesen, man überprüft die Tatbestandsmerkmale oder Vorraussetzungen. Sind diese erfüllt, kann man die Rechtsfolge bestimmen. Man spricht hier von der Subsumtionstechnik.
Wir probieren das nun.
§ 107 Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
§ 108 Vertragsschluss ohne Einwilligung
(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.
Die Einwilligung ist die vorherige Zustimmung zur Willenserklärung.
Die Genehmigung ist die nachträgliche Zustimmung zur Willenserklärung
Liegt die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter (meist Eltern) vor, ist die Willenserklärung wirksam.
Liegt keine Einwilligung vor, ist die Willenserklärung zunächst schwebend unwirksam. Erteilen die gesetzlichen Vertreter nachträgliche eine Genehmigung ist die Willenerklärung von Anfang an wirksam. Erteilen die gesetzlichen Vertreter nachträglich keine Genehmigung ist die Willenerklärung unwirksam.