Übungsaufsatz 1 Taschengeld

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Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem ich den Artikel von einer älteren Bürgerin zum Thema Taschengeld für Jugendliche gelesen hatte, wollte ich gerne darauf eingehen. Laut der Bürgerin hätten 14-jährige noch keinen Anspruch auf Taschengeld. Wenn man allerdings bedenkt, dass sie in diesem Alter sehr wenige Möglichkeiten haben, an Geld zu kommen, stimme ich mit dem nicht überein.

In diesem Alter können Jugendliche aufgrund des Jugendschutzgesetzes nur wenige Tätigkeiten, wie z.B. Zeitungen austragen oder Nachhilfe geben, ausüben, wobei sie allerdings nur wenig Geld verdienen. Oft beläuft sich der Tageslohn für Zeitungsaustragen auf 20€. Und nicht immer gibt es womöglich etwas zu tun. Daher sind Jugendliche auf das Taschengeld angewiesen.

Durch Taschengeld haben Jugendliche zudem die Möglichkeit, neue Interessen auszuprobieren und zu finden oder gemeinsam mit Freunden Hobbies nachzugehen. Ohne Taschengeld könnten sie beispielsweise nicht in den Freizeitpark oder Eis essen gehen.

Daneben lernen die Kinder auch mit Geld umzugehen. Durch Sparen merken sie schnell, wie man sich am besten sein Geld einteilt, was für das spätere Leben von zentraler Bedeutung ist. Möchten sich Jugendliche z.B. einen speziellen Wunsch erfüllen, wie z.B. ein bestimmtes Computerspiel oder ein neues T-Shirt, müssen sie länger darauf sparen.

Deshalb würde ich sagen, dass Jugendliche Taschengeld benötigen, um mehr Möglichkeiten im Alltag zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Hannah